Beim Landkreis Teltow-Fläming ist zum 01.02.2026 die Stelle
neu zu besetzen.
Der Landkreis Teltow-Fläming im Land Brandenburg hat rund 178.000 Einwohner und eine Fläche von 2.104 km². Er gliedert sich in sechs Städte, sechs Gemeinden und ein Amt mit vier amtsangehörigen Städten und Gemeinden. Die Kreisverwaltung Teltow-Fläming hat insgesamt vier Geschäftsbereiche und den Bereich der Landrätin. Neben der/dem Ersten Beigeordneten (m/w/d) gibt es zwei weitere Beigeordnete sowie eine Dezernatsleitung. Hauptsitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Luckenwalde. Weitere ausführliche Informationen enthält der Internetauftritt des Landkreises www.teltow-flaeming.de.
Die Ausschreibung der Stelle einer/eines Ersten Beigeordneten (m/w/d) erfolgt, da die Stelle ab dem 01.02.2026 nach Ablauf der Amtszeit neu zu besetzen ist. Die/der Erste Beigeordnete (m/w/d) wird auf Vorschlag der Landrätin vom Kreistag für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Die Vorstellungsgespräche für die Position der/des Ersten Beigeordneten (m/w/d) erfolgen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Kreistages am 07.07.2025. Die Wahl selbst findet im öffentlichen Teil der Sitzung des Kreistages am 22.09.2025 statt. Von medialer Begleitung und Berichterstattung ist somit auszugehen.
Die Stelle der/des Ersten Beigeordneten (m/w/d) umfasst die Geschäftsbereiche des Dezernates, dem das Sozialamt, das Jugendamt, das Gesundheitsamt sowie das Jobcenter als Stabsstelle zugeordnet sind. Der Stelle der/des Ersten Beigeordneten (m/w/d) kann die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten und Vertretung in anderen Gremien übertragen werden. Eine Änderung der Zuständigkeiten bleibt vorbehalten.
Die Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter (m/w/d). Die Besoldung erfolgt gem. der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung nach der Besoldungsgruppe B 4.
Bewerben kann sich jede Person, die die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit nach § 7 i. V. m. § 6 Beamtenstatusgesetz sowie nach den §§ 121 bis 124 Landesbeamtengesetz Brandenburg erfüllt.
Stellenbewerberinnen/Stellenbewerber (m/w/d) haben Fachkenntnisse und Erfahrungen für den konkreten Geschäftsbereich nachzuweisen. Dazu dienen ihr Werdegang/Lebenslauf, ihre (Arbeits-)Zeugnisse oder sonstige Abschlüsse und Weiterbildungen/Fortbildungen. Sie müssen ferner die Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Eine mehrjährige Führungserfahrung mit Personalverantwortung im öffentlichen Dienst wird vorausgesetzt.
Wir erwarten eine verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die sich zielstrebig und leistungsorientiert in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Landrätin und dem Kreistag für eine positive Entwicklung des Landkreises einsetzt. Neben dem fachlichen Engagement sollte die Bewerberin/der Bewerber (m/w/d) über einen kooperativen und motivierenden Führungsstil sowie ein sehr gutes Beziehungsmanagement verfügen. Mehrjährige kommunalpolitische Erfahrung ist erwünscht.
Wünschenswert ist, dass die/der Erste Beigeordnete (m/w/d) ihren/seinen Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming nimmt.